Grenzen überwinden.
Ohne über Steuern zu stolpern.

Wir sind die Expertenkanzlei im Internationalen Steuerrecht für Unternehmer,
Privatpersonen – und Kollegen aus der Steuerberatung.

In unserer globalisierten Welt macht das Leben immer seltener an Landesgrenzen halt. Sei es, weil wir beruflich international gefragt sind, der Arbeitgeber im Ausland sitzt, unser Unternehmen expandiert, oder eine Erbschaft im Ausland winkt: Fast immer stellen sich komplexe Fragen zur Besteuerung der entsprechenden Geldströme. Wo sind wir steuerpflichtig? Wie vermeiden wir eine Doppelbesteuerung? Und was bedeutet eigentlich “Hinzurechnungsbesteuerung”? Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es?

Aus unserer langjährigen Tätigkeit als Steuerberater kennen wir die verunsicherten Blicke unserer Mandanten und wissen, wie undurchsichtig das Internationale Steuerrecht sein kann.

Unser Ansatz?
Klare, verständliche Beratung.

Wir navigieren mit Ihnen durch die internationalen Steuergesetze, klären auf und identifizieren die besten Strategien für Ihre individuelle Situation.

Unser Ziel ist es, Ihnen Sicherheit zu geben, sowohl in Ihrem Heimatland als auch in allen anderen beteiligten Staaten. Wir lassen das Internationale Steuerrecht zu einem handhabbaren Teil Ihres Lebens werden, damit Sie sich auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Ziele und Träume, über alle Grenzen hinweg.

xbo.tax

Kurzer Name,
langjährige Erfahrung.

xbo.tax steht für crossborder tax und ist die erste Expertenkanzlei Deutschlands, die ausschließlich Internationales Steuerrecht berät. xbo.tax wurde gegründet als strategische Allianz der Hagemann Steuerberatungsgesellschaft mbH und von Arps-Aubert + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB.

Unser Beratungsteam besteht ausschließlich aus erfahrenen Steuerberatern und Fachberatern für Internationales Steuerrecht und begleitet Sie lösungsorientiert bei der Beurteilung und Gestaltung von Sachverhalten mit Auslandsbezug.

Expertise

Grenzenlos gut beraten

  • Betriebsstätten und Tochtergesellschaften

    Als ausländischer Unternehmer im Inland oder als inländischer Unternehmer im Ausland: Das Engagement Ihres Unternehmens in einem anderen Staat hat viele Facetten. Ob im Direktgeschäft, über eine Betriebsstätte oder durch eine Tochtergesellschaft – wir kennen die Anforderungen und Fallstricke bei internationalen Unternehmenstätigkeiten. Von der Planung, über die Gründung oder eine Umstrukturierung bis hin zur Schließung unterstützen wir Sie bei der optimalen Gestaltung Ihrer unternehmerischen Tätigkeiten im In- und Ausland. Dazu gehören neben der Gestaltungsberatung auch die Erfüllung von Meldepflichten, die Organisation und Abwicklung des Rechnungswesens, sowie die Erstellung aller notwendigen inländischen Steuererklärungen. Wir unterstützen Sie bei in jeder Phase Ihrer Expansion – von der Anfangsplanung bis zur operativen Abwicklung – und sorgen für eine reibungslose Gestaltung Ihrer internationalen Aktivitäten.

  • Erbschaften/Schenkungen

    Erbschaften und Schenkungen haben häufig einen internationalen Bezug: Dies gilt nicht nur, wenn Erblasser oder Erben im Ausland ansässig sind, sondern auch zwischen Steuerinländern, wenn ausländisches Vermögen betroffen ist. In solchen Konstellationen erheben regelmäßig mehrere Staaten Anspruch auf Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer. Ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen existiert im Bereich von Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht, sodass eine Doppelbesteuerung droht. Daneben kann eine grenzüberschreitende Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen oder von Betriebsvermögen einkommensteuerlich eine sog. Entstrickungsbesteuerung nach sich ziehen. Vor diesem Hintergrund bedarf es für eine steuereffiziente Übertragung von Vermögen einer besonderen steuerlichen Planung. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Folgen internationaler Erbfälle oder Schenkungen, einschließlich der Strukturierung, der Vermeidung einer Doppelbesteuerung sowie bei der Bewertung und der Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen.

  • Vermeidung der Doppelbesteuerung

    Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, mit denen die Staaten vermeiden wollen, dass ein Steuerpflichtiger für denselben Zeitraum mit gleichartigen Steuern auf dieselben Einkünfte mehrfach belastet wird. Die Bundesrepublik Deutschland unterhält mit rund100 Staaten entsprechende Abkommen, aus denen sich in der Regel Entlastungsansprüche für die Steuerpflichtigen ableiten lassen. Was gut klingt, erweist sich in der Praxis jedoch häufig als komplex. Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, Ergänzungsprotokolle, Nachweispflichten und Rückfallklauseln führen schnell zu komplexen steuerrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten Sie in allen Fallkonstellationen durch Erstellung von Gutachten, unterstützen Sie bei der korrekten Steuerdeklaration und der Wahrung Ihres Rechtsschutzes in Deutschland.

  • Wegzug

    Ein (möglicherweise auch schleichender) Umzug ins Ausland kann weitreichende steuerliche Konsequenzen haben. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht gilt dies nicht nur für Steuerpflichtige mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 Prozent im Privatvermögen, die der sog. Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG unterliegen. Auch bei Einzelunternehmern (z. B. Influencern), Personengesellschaftern oder Geschäftsführern von Kapitalgesellschaften kann der Wegzug steuerliche Folgen auslösen. Allen Fällen ist gemein, dass sie zu einer sog. Abschlussbesteuerung im Inland führen, d. h. die im Unternehmen enthaltenen stillen Reserven werden einer fiktiven Veräußerungsgewinnbesteuerung unterworfen. Als besonders komplex erweist sich in diesem Zusammenhang die Definition des steuerlichen Wegzugs, der bereits infolge einer Gesetzesänderung (sog. passive Entstrickung) oder auch schleichend (Ansässigkeitsverlagerung) eintreten kann. Durch eine frühzeitige steuerliche Begleitung des Wegzugs lassen sich häufig nicht nur Risiken erkennen und vermeiden, sondern es ergeben sich in vielen Fällen auch Gestaltungsmöglichkeiten, die zu signifikanten Entlastungen führen können. Gerne unterstützen wir Sie hierbei.

  • Zuzug

    Bei grenzüberschreitenden Umzügen liegt der Fokus der steuerlichen Beratung regelmäßig auf dem Wegzugsstaat. Mit den steuerlichen Rahmenbedingungen im Zuzugsstaat befassen sich Steuerpflichtige häufig erst nach ihrer Ankunft. Dadurch bleiben oftmals Gestaltungsmöglichkeiten ungenutzt, insbesondere für Personen, die Vermögenswerte mit hohen Wertsteigerungen „im Gepäck“ haben. Eine qualifizierte Beratung im Vorfeld ist hier besonders wichtig. Wir helfen Ihnen, steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bereits vor Ihrem Zuzug zu nutzen, um eine Besteuerung im Inland auf das erforderliche Maß zu begrenzen.

  • Arbeitnehmer

    Sind Arbeitnehmer im Inland für einen ausländischen Arbeitgeber oder im Ausland für einen inländischen Arbeitgeber (auch) tätig, zum Beispiel im Home-Office, im Rahmen einer Mitarbeiterentsendung oder als sog. „Workation“, stellen sich vielfältige steuerliche Fragen: Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht? Wie kann eine Doppelbesteuerung vermieden werden? Wie wird der Arbeitslohn aufgeteilt? Welche Lohnsteuerabzugsverpflichtungen bestehen? Welche Erklärungen müssen abgegeben werden? Besteht Sozialversicherungspflicht im In- oder Ausland? Wir beraten Sie zu allen Aspekten der grenzüberschreitenden Arbeitnehmertätigkeit.

  • Renten/Versorgungsbezüge/Pensionspläne

    Wer eine deutsche Rente bezieht, kann unabhängig von seinem Wohnsitz möglicherweise der deutschen Einkommensteuer unterliegen. Auch für in Deutschland ansässige Rentner mit ausländischen Alterseinkünften ergibt sich häufig eine Steuerpflicht. In diesem Zusammenhang ist insbesondere die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen nicht trivial. Außerdem verfügen wir über besondere Expertise zur steuerlichen Behandlung von Zahlungen aus besonderen ausländischen Altersvorsorgemodellen, z. B. US 401(k)-Pläne.

  • Immobilien

    Ob inländischer Eigentümer einer ausländischen Immobilie oder ausländischer Eigentümer von inländischem Grundbesitz: Eine Auseinandersetzung mit dem Besteuerungsrecht des Staates, in dem das Grundstück liegt, ist unerlässlich. Wir beraten Sie zu den steuerlichen Folgen bei Vermietung oder Verkauf, auch unter Berücksichtigung der häufig in Doppelbesteuerungsabkommen enthaltenen Sonderregelungen für Immobiliengesellschaften. Ebenfalls begleiten wir Sie sehr gerne bei der umfänglichen Deklaration Ihrer Immobilieneinkünfte.

  • Internationale Holding- und Stiftungsstrukturen

    Ob Holdinggesellschaft oder Privat- bzw. Familienstiftung: Im Rahmen der Vermögensstrukturierung stellt sich die Frage, welche steuerlichen Folgen sich aus der jeweiligen Struktur ergeben. Dies hat nicht nur Bedeutung für die Ertragsteuern, sondern auch für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, darüber hinaus aber ebenfalls für den Vermögensschutz (sog. Asset Protection). Wir zeigen Ihnen die steuerlichen Konsequenzen, Risiken und Vorteile internationaler Holding- oder Stiftungsstrukturen auf und begleiten Sie bei deren Umsetzung.

  • Hinzurechnungsbesteuerung

    Die Errichtung ausländischer Kapitalgesellschaften gehört zum Standardrepertoire der internationalen Unternehmenstätigkeit. Nicht immer bleibt es in diesen Fällen aber bei der Besteuerung der Gewinne im ausländischen Ansässigkeitsstaat der Gesellschaft. Bei der Hinzurechnungsbesteuerung („CFC rules“) erfolgt die Besteuerung von Einkünften einer ausländischen Tochtergesellschaft beim inländischen Gesellschafter. Damit soll verhindert werden, dass ausländische Einkünfte zur Erzielung von Steuervorteilen auf eine steuerrechtsfähige Gesellschaft mit Sitz in einem Niedrigsteuerland verlagert werden, die im Inland nicht steuerpflichtig ist. Die Hinzurechnungsbesteuerung wirkt dem entgegen und führt zu einer sofortigen Steuerbelastung auf Ebene der Inlandsgesellschafter. Wir beraten Sie zu den komplexen Regelungen, identifizieren Risiken und zeigen Gestaltungsoptionen auf.

  • Transfer-Pricing/Funktionsverlagerung

    Im Rahmen grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit stellt sich die Frage nach der Aufteilung des Steuersubstrats zwischen nahestehenden Personen. Maßgeblich ist dabei die Beachtung des Fremdvergleichs – und zwar aus Sicht aller beteiligten Staaten. Ein besonderer Aspekt aus dem Bereich der Verrechnungspreise ist die Besteuerung von Funktionsverlagerungen im Falle einer grenzüberschreitenden Restrukturierung der Unternehmenstätigkeit. Wir begleiten Sie bei der Analyse steuerlicher Risiken und unterstützen Sie bei der Einhaltung des Fremdvergleichsgrundsatzes im internationalen Kontext.

  • Quellensteuer

    Bei grenzüberschreitenden Zahlungen spielen Quellensteuern eine wesentliche Rolle. Dabei bedient sich der Staat des Vertragspartners des Steuerschuldners, der in der Regel in diesem Staat ansässig ist, und verpflichtet den Vertragspartner direkt, die Steuer einzubehalten und abzuführen. Der Zahlungsempfänger erhält nur den Nachsteuerbetrag. Die internationale Quellenbesteuerung führt nicht nur zu möglichen Liquiditätsnachteilen, sondern birgt auch das Risiko der Doppelbesteuerung sowie der Inanspruchnahme im Rahmen der Haftung. Wir beraten Sie über die Möglichkeiten zur Reduzierung oder Vermeidung des Quellensteuerabzugs, über die Anrechnungsmöglichkeiten ausländischer Quellensteuern im Inland oder übernehmen für Sie die Anmeldung von Quellensteuern.

Team

Meet the Experts.

  • Dr. Tobias Hagemann

    Steuerberater,
    Fachberater für Internationales Steuerrecht

  • Michael von Arps-Aubert

    Steuerberater,
    Fachberater für Internationales Steuerrecht

  • Maria Korek, LL.M.

    Steuerberaterin,
    Fachberaterin für Internationales Steuerrecht, Fachberaterin für Umstrukturierung

  • Melanie Migge-Lehmann

    Steuerberaterin,
    Fachberaterin für Internationales Steuerrecht

  • Dr. Dino Höppner

    Steuerberater

  • Elizabeta Noémi Haraszti

    Steuerberaterin

  • Christian Steigert

    Steuerberater,
    Fachberater für Internationales Steuerrecht

  • Maximilian Eichhorn

    Steuerfachassistent

  • Zeynep Yesilyurt

    Werkstudentin