Erbschaftssteuer und Auslands-Bezug: Steuerfallen vermeiden und Geld sparen

Wer Vermögen im Ausland erbt oder grenzüberschreitend vererben möchte, tut gut daran, sich frühzeitig mit der Erbschaftssteuer bei Auslands-Bezug auseinanderzusetzen. Die gesetzlichen Bestimmungen sind komplex, nationale Gesetze sowie Doppelbesteuerungsabkommen erschweren die Übersicht. Unklare oder verspätete Planung kann zu unnötig hohen Steuerbelastungen führen, die den Wert des Vermögens mindern.

Mit vorausschauender Beratung lassen sich diese Risiken reduzieren, indem rechtliche und steuerliche Gestaltungsspielräume verantwortungsvoll genutzt und Doppelbesteuerungen vermieden werden. So sichern Sie den Nachlass bestmöglich für die Erben und gewährleisten zugleich vollständige Steuer-Compliance.

Unsere erfahrenen Steuerberater für internationales Steuerrecht helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten und individuelle Lösungen für Ihre Situation zu entwickeln. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf, um Rechtssicherheit und Klarheit für Ihre Erbschaftsplanung zu gewinnen.

Erbe im Ausland & Erbschaftssteuer: xbo.tax ist Ihr starker Partner

Unsere erfahrenen Fachberater sind bei sämtlichen Fragen rund um die Erbschaftssteuer bei Auslandssachverhalten für Sie da und sorgen dafür, dass das Erbe rechtssicher und steueroptimiert angetreten werden kann. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Sie. 

Wir unterstützen Sie u. a. bei folgenden Fragestellungen:

  • Wann fällt eine Erbschaftssteuer an?
  • Welche Freibeträge und Steuerbegünstigungen gelten?
  • Wie kann eine doppelte Besteuerung vermieden werden?
  • Welche Formalitäten sind zu beachten?
  • Wie vermeide ich steuerstrafrechtliche Risiken?

Erbschaftssteuer: Sachverhalte mit Auslandsbezug:

Die Erbschaftssteuer ist ein komplexes Thema, das durch einen internationalen Bezug zusätzlich erschwert wird. In unserer globalisierten Welt ist es nicht ungewöhnlich, dass Erblasser und/oder Erben im Ausland ansässig sind oder dort Vermögenswerte besitzen. Solche internationalen Konstellationen können erhebliche steuerliche Auswirkungen haben und erfordern eine sorgfältige Planung sowie fundierte Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen. Nachfolgend lesen Sie die wichtigsten Szenarien zur Erbschaftssteuer im Ausland.

Erblasser und/oder Erbe wohnen im Ausland:

Verstirbt der Erblasser im Ausland, ist zunächst zu klären, welches Erbschaftssteuergesetz zur Anwendung kommt. In vielen Fällen unterliegt der Erbfall dann in einem ausländischen Staat der Erbschaftssteuer, wenn der Erblasser dort zuletzt seinen festen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Es ist jedoch möglich, dass auch das deutsche Steuerrecht relevant wird, insbesondere wenn der Erblasser die deutsche Staatsangehörigkeit besaß oder in Deutschland Vermögenswerte hinterlässt. Lebt der Erbe im Ausland, können ebenfalls unterschiedliche steuerliche Regelungen greifen, die zu einer Erbschaftbesteuerung in verschiedenen Staaten führt. Eine deutsche Erbschaftsteuerpflicht kann aber auch dann vorliegen, wenn zwar der Erblasser zuletzt im Ausland lebte, aber der Erbe im Zeitpunkt des Erbfalls in Deutschland lebt.

Besteht zwischen Deutschland und dem betreffenden Staat kein Doppelbesteuerungsabkommen, kann es in vielen Fällen zu Doppelbesteuerungen kommen. In diesem Zusammenhang werden die Anrechnung im Ausland gezahlter Steuern und erbschaftssteuerliche Freibeträge ausländischer Staaten relevant.

Vermögenswerte - Erbschaftssteuer bei Immobilien & Co im Ausland

Ferner sind in puncto Erbschaftssteuer im Ausland Vermögenswerte wie zum Beispiel Immobilien, Bankkonten oder Unternehmensbeteiligungen interessant. Hier ist entscheidend, in welchem Land sich diese Vermögenswerte befinden und inwieweit diese dort der Erbschaftssteuer unterliegen.

Internationale Familienkonstellationen

Internationale Familienstrukturen bringen zusätzliche Komplexität in die Erbschaftsplanung und -versteuerung. Unsere Steuerexperten kennen die unterschiedlichen nationalen Regelungen und wissen, wie Sie rechtliche Konflikte und steuerliche Nachteile vermeiden.

xbo.tax ist die erste Expertenkanzlei Deutschlands, die den Fokus auf das internationale Steuerrecht legt. Wir unterstützen Sie bei der Navigation durch die unterschiedlichen Steuergesetze, klären Sie transparent auf und identifizieren die optimale Herangehensweise für Ihre individuelle Situation. Vereinbaren Sie direkt einen Termin und lassen Sie sich zur Erbschaftssteuer im Ausland beraten.

Erbschaft mit Auslandsbezug: Wo muss ich Steuern entrichten?

Die Frage, wo die Erbschaftssteuer zu entrichten ist, hängt von mehreren Faktoren ab, einschließlich der nationalen Gesetze der beteiligten Länder und — falls vorhanden— den Bestimmungen des jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommens. Generell sind folgende Aspekte maßgebend:

  • Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Erblassers und/oder Erben: Das Land, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt des Todes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hatte, genießt meist das primäre Besteuerungsrecht. Der gleiche Grundsatz gilt für den Erben.
  • Staatsangehörigkeit: Diese ist ein weiterer Anknüpfungspunkt für die Erbschaftbesteuerung, muss jedoch nicht immer einschlägig sein.
  • Vermögenswerte: der Belegenheitsort von Vermögenswerte, insbesondere Immobilien oder Unternehmensvermögen, sind ebenfalls Anknüpfungspunkt für eine zumindest beschränkte Erbschaftbesteuerung in vielen Staaten.

Doppelbesteuerungsabkommen: Das DBA zwischen den beteiligten Staaten regelt die genaue Verteilung des Besteuerungsrechts und zielt darauf ab, Doppelbesteuerungen zu vermeiden. Existiert kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den beteiligten Staaten, können Mehrfachbesteuerungen allein auf der Basis der einschlägigen nationalen Erbschaftsteuerregelungen nur eingeschränkt vermieden werden.

Es ist beim Themen der Erbschaftssteuer, die das Ausland betreffen, daher unerlässlich, einen erfahrenen Steuerberater hinzuzuziehen, der mit den Steuergesetzen der betroffenen Staaten vertraut ist. Wir unterstützen Sie bei Ihren steuerlichen Angelegenheiten, analysieren die Situation umfassend und finden Wege, Ihre Steuerlast optimal zu reduzieren. Vereinbaren Sie noch heute ein Beratungsgespräch.

Doppelbesteuerungsabkommen: Alle Informationen auf einen Blick

Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) regelt, wie die Besteuerung von Erbschaften zwischen zwei Ländern gehandhabt wird, um zu vermeiden, dass dieselbe Erbschaft doppelt besteuert wird. Solche Abkommen legen fest, welches Land das Besteuerungsrecht hat und wie eine Doppelbesteuerung konkret vermieden wird.

Wichtig für die Erbschaftssteuer im Ausland: Aktuell unterhält Deutschland im Hinblick auf das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht Doppelbesteuerungsabkommen nur mit folgenden Staaten:

  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Schweden
  • Schweiz
  • Vereinigte Staaten von Amerika

Die wichtigsten Aspekte eines DBA in Bezug auf die Erbschaftssteuer:

  • Zuweisung des Besteuerungsrechts: Das Doppelbesteuerungsabkommen legt fest, welcher Vertragsstaat das „primäre“ Recht hat, die Erbschaftssteuer zu erheben. Dies kann je nach Vermögensart unterschiedlich sein. Unterliegt der Erbfall auch in dem anderen Vertragsstaat der Erbschaftssteuer, muss dieser dafür sorgen, dass keine Doppelbesteuerung entsteht. Dies geschieht entweder durch Anwendung der Anrechnungs- oder der Freistellungsmethode.
  • Anrechnungsmethode: Wenn beide Vertragsstaaten das Recht haben, Erbschaftssteuer zu erheben, legt das DBA fest, dass die in einem Land gezahlte Steuer auf die im anderen Land fällige Steuer angerechnet wird.
  • Freistellungsmethode: Ein DBA kann auch vorsehen, dass bestimmte Vermögenswerte in einem Vertragsstaat steuerfrei gestellt sind, wenn der andere Vertragsstaat das Besteuerungsrecht hat.

Vermeidung der Doppelbesteuerung ohne Doppelbesteuerungsabkommen

Gemäß § 21 des Erbschaftssteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) kann auch ohne Doppelbesteuerungsabkommen unter bestimmten Bedingungen eine Anrechnung der bereits im Ausland entrichteten Erbschaftssteuer erfolgen. Die Anrechnung ausländischer Steuern ist allerdings sehr komplex und verlangt die richtige Strategie, um Fallstricken, insbesondere Anrechnungslücken, die schnell teuer werden, aus dem Weg zu gehen. Auch durch den Ablauf zeitlicher Fristen können Anrechnungslücken entstehen. Es ist daher unerlässlich, einen erfahrenen Steuerberater mit fundiertem Fachwissen an Ihrer Seite zuhaben. Unsere Fachberater unterstützen Sie bei allen Belangen rund um die Erbschaftssteuer im Ausland.

Strafrechtliche Risiken

Strafbarkeitsrisiken im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer im Ausland sind sehr hoch. Daher sollten Sie folgende Fragen unbedingt mit professioneller Unterstützung abklären:

  • Wann gilt die unbeschränkte, erweitert unbeschränkte oder beschränkte Steuerpflicht?
  • Wie ist das geerbte Vermögen zu bewerten?
  • Wann greifen welche Steuerfreibeträge?
  • Welche Auslandsvermögen müssen deklariert werden?
  • Welche sonstigen Erklärungs-, Melde- und Anzeigepflichten gibt es?

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer im Ausland?

Die Höhe der Erbschaftssteuer variiert im internationalen Vergleich erheblich, da jedes Land eigene Regelungen und Steuersätze hat. Während einige Länder sehr hohe Erbschaftssteuersätze erheben, ist das Erbe in anderen Ländern wiederum steuerfrei. Nachfolgend haben wir die Höhe der Erbschaftssteuer im Ausland für einige Staaten grob und vorbehaltlich laufender Änderungen zusammengefasst (inkl. eventueller Freibeträge):

Erbschaftssteuer in Italien

Erbschaften in Italien werden mit 4 %, 6 % oder 8 % besteuert. Der Steuersatz ist abhängig vom Grad der Verwandtschaft. Folgende Steuersätze sind in Italien festgesetzt:

  • Ehepartner, Kinder und Eltern: 4 %
  • Geschwister, Verwandte (bis 4. Grad), angeheiratete Verwandte (bis 3. Grad): 6 %
  • nicht eingetragene Lebensgefährten: 8 %

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in Italien:

  • Ehepartner: 1.000.000,00 €
  • Kinder: 1.000.000,00 €
  • Enkelkinder: 1.000.000,00 €

Erbschaftssteuer in Österreich

In Österreich wurden Erbschaft- und Schenkungsteuer im August 2008 weitestgehend abgeschafft. Lediglich die Meldepflicht bei Schenkungen besteht weiterhin. Ferner muss auf Erbschaften oder Schenkungen von Grundstücken Grunderwerbsteuer entrichtet werden.

Erbschaftssteuer in der Schweiz

In der Schweiz ist die Erbschaftssteuer kantonal geregelt. Alle Kantone erheben keine Erbschaftssteuer für Ehepartner, unterscheiden sich bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen jedoch enorm. Für Geschwister beispielsweise variieren die Steuersätze zwischen 0 % und 23 %. 

Gleiches gilt für die Freibeträge. So liegt bspw. in Appenzell Innerrhoden der Freibetrag für Kinder und Enkel bei 300.000,00 CHF, während diese in Basel-Stadt ihre Erbschaft vollständig versteuern müssen.

Erbschaftssteuer in Frankreich

Ehepartner sind in Frankreich gänzlich von der Erbschaftssteuer befreit. Ebenso verhält es sich bei eingetragenen Partnerschaften. Für Erben, die in gerader Linie mit dem Erblasser verwandt sind (Eltern, Kinder, Enkelkinder), gelten folgende Steuersätze:

  • steuerpflichtiger Erbteil unter 8.072,00 €: 5 %
  • zwischen 8.072,00 € und 12.109,00 €: 10 %
  • zwischen 12.109,00 € und 15.932,00 €: 15 %
  • zwischen 15.932,00 € und 552.324,00 €: 20 %
  • zwischen 552.324,00 € und 902.838,00 €: 30 %
  • zwischen 902.838,00 € und 1.805.677,00 €: 40 %
  • über 1.805.670,00 €: 45 %

Für Geschwister des Erblassers gelten in Frankreich folgende Steuersätze: 

  • steuerpflichtiger Erbteil unter 24.43,00 €: 35 %
  • über 24.430,00 €: 45 %

Weitere Erbschaftssteuersätze in Frankreich:

  • Verwandte bis zum vierten Verwandtschaftsgrad werden mit 55 % besteuert.
  • Verwandte ab dem fünften Verwandtschaftsgrad und sonstige Personen werden mit 60 % besteuert.

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in Frankreich

  • Kinder: 100.000,00 €
  • Eltern: 100.000,00 €
  • Großeltern: 100.000,00 €
  • Geschwister: 15.932,00 €
  • Nichten & Neffen: 7.967,00 €
  • sonstige Erben: 1.594,00 €

Erbschaftssteuer in Spanien

In Spanien wird die Erbschaftssteuer sehr kleinteilig reguliert. Die Steuersätze sind abhängig vom Verhältnis zwischen Erblasser, dem Wert des Erbteils und dem bestehenden Vorvermögen des Erben und bewegen sich zwischen 7,65 % und 81,6 %.

Freibeträge bei der Erbschaftssteuer in Spanien:

  • Steuerklasse I: 15.956,87 € (erhöht sich für jedes Jahr vor dem 21. Geburtstag um 3.990,72 € (Höchstgrenze: 47.858,59 €))
  • Steuerklasse II: 15.956,87 €
  • Steuerklasse III: 7.993,46 €
  • Steuerklasse IV: kein Freibetrag
  • Menschen mit Behinderung: zwischen 47.858,59 € und 150.253,03 € (abhängig vom Behinderungsgrad)

In Spanien wird eben der Erbschaftssteuer auch eine Vermögensteuer erhoben. Auch diese sollten Steuerpflichtige in Blick haben.

Erbschaftssteuer in den Vereinigten Staaten von Amerika

In den USA wird die Erbschaftssteuer auf Bundesebene (Estate Tax) auf den gesamten Nachlass des Erblassers erhoben, bevor er an die Erben verteilt wird. Die Freibeträge sind allerdings vergleichsweise hoch und liegen bei 13.610.000,00 $ pro Person. Übersteigt der Nachlass diesen Betrag, wird der Spitzensteuersatz berechnet. Zusätzlich zu der bundesstaatlichen Estate Tax erheben einige Bundesstaaten eigene Erbschaftssteuern.

Sie sehen: Die Erbschaftssteuer auf Immobilien und andere Vermögenswerte im Ausland unterscheidet sich stark von Land zu Land und Verwandtschaftsgrad. Gerne nehmen sich unsere Experten für internationales Steuerrecht Ihrem individuellen Fall an und helfen Ihnen dabei, die Erbschaft optimal zu gestalten.

Steuern auf Schenkungen im Ausland

Die Besteuerung von Schenkungen im Ausland ist komplex, da sie sowohl die Steuergesetze des Landes, in dem die Schenkung erfolgt, als auch die Steuergesetze des Heimatlandes des Beschenkten betreffen kann. 

Die meisten Länder haben eigene Regelungen zur Besteuerung von Schenkungen. Diese Regelungen unterscheiden sich hinsichtlich der Freibeträge und Steuersätze mitunter stark.

Gerne beraten wir Sie individuell in puncto Steuern auf Schenkungen im Ausland. Durch eine kluge, vorausschauende und rechtssichere Gestaltung profitieren Sie maximal von einer Schenkung mit Auslandsbezug.

xbo.tax: Ihre Experten für internationale Steuerangelegenheiten

Steuerreglungen mit Auslandsbezug sind höchst komplex und mit zahlreichen Herausforderungen verbunden. Unsere Fachberater kennen sich im internationalen Steuerrecht aus und wissen genau, worauf zu achten ist. Zu unseren Dienstleistungen zählt u. a. die Beratung zu folgenden steuerlichen Fragestellungen:

  • Steuern auf Rente im Ausland
  • Steuern auf Immobilien im Ausland
  • Betriebsstätten und Tochtergesellschaften
  • Internationale Holding- und Stiftungsstrukturen

Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre individuelle steuerrechtliche Situation zu finden. Mit unseren internationalen Steuerberatern an Ihrer Seite profitieren Sie von langjähriger Erfahrung, umfangreichem Know-how sowie aktuellen und rechtssicheren Best-Practice-Lösungen. Treten Sie jetzt mit uns in Kontakt und reduzieren Sie Ihre steuerlichen Abgaben.