Steuerliche Folgen beim Erwerb einer Ferienimmobilie im Ausland

Es ist ein Traum vieler: Eine Ferienimmobilie unter der Sonne Italiens, Spaniens oder Portugals. Doch mit dem Erwerb einer solchen Immobilie bleiben auch steuerliche Fragen nicht aus. Darf der ausländische Staat für diese Immobilie Steuern erheben? Wie sieht es mit der Steuerpflicht im Ausland aus? 

Unbeschränkte Steuerpflicht durch Wohnsitz

Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft regelmäßig an das Vorhandensein eines Wohnsitzes. Wer also eine Ferienimmobilie besitzt und dort längere Zeit verbringt, sollte genau prüfen, ob damit nicht auch eine Steuerpflicht im Ausland einhergeht.

Doppelte Unbeschränkte Steuerpflicht?

Wenn Sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland eine selbstgenutzte Wohnung besitzen, sind Sie in beiden Staaten unbeschränkt steuerpflichtig. Dies scheint zunächst ungünstig, doch hier kommen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ins Spiel. Sie sollen verhindern, dass Ihre Einkünfte in beiden Staaten besteuert werden. Die Abkommen regeln, welches Land welche Einkünfte besteuern darf.

Wie funktionieren Doppelbesteuerungsabkommen?

DBAs sind Abkommen zwischen zwei Staaten, die regeln, wie Einkünfte von Personen, die in beiden Ländern wohnen, besteuert werden. Es gibt zwei Hauptmethoden, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden: die Freistellungsmethode und die Anrechnungsmethode. Die Freistellungsmethode bedeutet, dass ein Staat die Einkünfte, die der andere Staat ebenfalls besteuern darf, von der Besteuerung freistellt. Die Anrechnungsmethode hingegen erlaubt es beiden Staaten, die Einkünfte zu besteuern, wobei die im anderen Land gezahlte Steuer auf die eigene Steuerschuld angerechnet wird.

Was bedeutet Ansässigkeit im Kontext der Doppelbesteuerung?

Die Ansässigkeit ist ein zentraler Begriff im internationalen Steuerrecht. Wenn Sie in zwei Ländern Wohnstätten haben, müssen Sie bestimmen, wo Sie im Sinne des DBAs ansässig sind, denn nur ein Land kann die Ansässigkeit in diesem Sinne beanspruchen. Dies wird durch das DBA und die dort festgelegten Kriterien wie die ständige Wohnstätte und den Mittelpunkt der Lebensinteressen bestimmt.

Vorsicht vor der Wegzugsbesteuerung

Ein Wechsel der Ansässigkeit kann signifikante steuerliche Folgen haben, wie beispielsweise das Entstehen einer Wegzugsbesteuerung. Wenn Deutschland durch den Wechsel der Ansässigkeit Besteuerungsrechte verliert, entsteht Wegzugsteuer auch ohne, dass der inländische Wohnsitz aufgegeben wird. Um die Wegzugsbesteuerung zu vermeiden, ist es wichtig, den Zeitpunkt des Ansässigkeitswechsels genau im Auge zu behalten.

Fazit

Beim Erwerb einer Ferienimmobilie im Ausland sollten Sie sich nicht nur über die lokalen Steuergesetze, sondern auch über die steuerlichen Konsequenzen in Ihrem Heimatland informieren. Lassen Sie sich von Experten beraten, die sich auf grenzüberschreitende Steuerfälle spezialisiert haben, um unerwünschte Überraschungen zu vermeiden.