Wegzugsbesteuerung

Gestaltungsmöglichkeiten & Entlastungen 

Wer seinen Wohnsitz ins Ausland verlagert oder wessen gewöhnlicher Aufenthalt schwerpunktmäßig im Ausland ist, sieht sich unter Umständen weitgehenden steuerlichen Konsequenzen gegenüber: Die Wegzugsbesteuerung bzw. Entstrickungsbesteuerung führt zu einer Abschlussbesteuerung hierzulande, die zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen kann. Dies trifft sowohl steuerpflichtige Privatpersonen mit Anteilen an Kapitalgesellschaften von mindestens 1 Prozent im Privatvermögen als auch Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften.

Als Steuerberater für internationales Steuerrecht zeigen wir Ihnen auf, welche Gestaltungsspielräume bei der Abschlussbesteuerung nutzbar sind. Nehmen Sie gern Kontak zu uns auf und lassen Sie sich steuerrechtlich von uns beraten!

Im Inland besteuern – Kapitalflucht durch Wegzug verhindern

Der Zugriff des deutschen Steuersystems mit Hilfe der Wegzugsbesteuerung ist klar begründet und nachvollziehbar: Um Kapitalflucht zu verhindern oder zu erschweren, werden in Deutschland Steuern auf Gewinne erhoben, die noch gar nicht realisiert wurden. Die Steuerpflicht greift, wenn stille Reserven in GmbH-Anteilen oder Anteilen an anderen Kapitalgesellschaften vorliegen. Bei der Wegzugsbesteuerung wird demnach ein Verkauf der Anteile unterstellt bzw. fingiert, auch wenn gar keiner stattgefunden hat. Die Steuer stellt im Grunde eine Form der virtuellen Vermögenszuwachsbesteuerung dar. Die Folge: Sie müssen ohne tatsächlichen Geldzufluss Steuerzahlungen leisten.

→ Zum Hintergrund: Deutschland hat mit vielen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen (“DBA-Staaten”). Die Abkommen sollen vermeiden, dass ein Steuerpflichtiger mit denselben Einkünften einer Doppelbesteuerung unterliegt; zum einen im Herkunftsland und zum anderen im neuen Staat, dem Zuzugsstaat. Wer Veräußerungsgewinne aus Kapitalgesellschaftsbeteiligungen nach dem Wegzug aus Deutschland erzielt, muss normalerweise im neuen Ansässigkeitsstaat (Zuzugsstaat) darauf Steuern zahlen und eben nicht mehr in Deutschland. Die Wegzugsbesteuerung sorgt dafür, dass noch vor dem Wegzugeine Besteuerung in Deutschland erfolgt, sodass in Deutschland generierte Wertsteigerungen auch von Deutschland besteuert werden können und nicht der Staat, in den der Umzug erfolgt. Bei einem Umzug in einen Nicht-DBA-Staat kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen Neben-Wohnsitz in Deutschland zu behalten, um die Wegzugsteuer zu vermeiden. Deutschland behält dann automatisch das Besteuerungsrecht. Für den Wegzug in einen DBA-Staat gilt dies nicht!

Wegzugsbesteuerung für Privatpersonen

Wann unterliegt eine steuerpflichtige Privatperson die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG? Hier ein Überblick:

  • Sie besitzen Anteile an einer Kapitalgesellschaft von mindestens 1 % am Nennkapital.
  • Sie erhalten eine unentgeltliche Übertragung solcher Anteile und leben im Ausland.
  • Das deutsche Besteuerungsrecht wird anderweitig beschränkt oder ausgeschlossen, z. B. durch Ansässigkeitswechsel.

Die Steuerpflicht kommt nur zum Tragen, wenn Sie:

  • Mindestens 7 Jahre innerhalb der letzten 12 Jahre vor Ihrem Wegzug in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren.

Da die Wegzugssteuer erhoben wird, ohne dass die Betroffenen tatsächlich einen Zufluss liquider Mittel realisieren, stellt sich häufig die Fragen, wie die Steuer zu finanzieren ist. In der Vergangenheit sah das Gesetz noch eine Stundungsmöglichkeit in bestimmten Fällen für die Wegzugssteuer vor. Mit dem Jahr 2022 schaffte der Gesetzgeber diese Stundungsmöglichkeit jedoch ab:

Abschaffung der Stundungsregelung 

Bisher führte ein Wegzug in ein EU- Land, in einen EWR-Staat oder auch in die Schweiz dazu, dass die Steuer zinslos, unbefristet und ohne Sicherheitsleistunggestundet wurde. Diese Regelung ist mit dem neuen Gesetz von 2022 entfallen. Es besteht nun kein Unterschied mehr zwischen EU- und Drittstaaten. Künftig ermöglicht das Gesetz nur noch eine Ratenzahlung über 7 Jahre hinweg. Auf diese entfallen keine Zinsen, jedoch müssen Steuerpflichtige die Ratenzahlung beantragen und sogar Sicherheiten nachweisen. Zudem wird die Stundung u.a. widerrufen, wenn Sie Ihrer Mitteilungspflicht nicht nachkommen, die darin besteht, Ihrem Finanzamt jährlich jeweils bis zum 31. Juli des Folgejahres Ihren Wohnort und Ihre Beteiligungsverhältnisse darzulegen.

Durch Rückkehrabsicht die Wegzugsteuer vermeiden

Wer nur vorübergehend seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlagern möchte, ist von der Pflicht der Wegzugsbesteuerung quasi ausgenommen. Sie fällt rückwirkend weg, wenn Sie innerhalb der nächsten 7 oder ggf. auch 12 Jahre nach Deutschland zurückkehren. Die Verlängerung auf 12 Jahre erfolgt auf einen entsprechenden Antrag hin. Sie können also zu Beginn Ihres Wegzugs eine Ratenzahlung beantragen und die Raten werden in den 7 oder 12 Jahren nicht erhoben – sofern Sie Ihre Rückkehrabsicht glaubhaft machen. Sobald Sie nach Deutschland zurückgekehrt sind, kommt es zu einer Aufhebung der festgesetzten Wegzugssteuer. 

→ Sie verfügen über eine solche gestundete Wegzugsteuer ? Dann müssen Sie zwingend die Ausschüttungspolitik der Kapitalgesellschaften überwachen, bei der Sie Anteile halten! Gewinnausschüttungen können dazu führen, dass die Stundung bzw. Ratenzahlung widerrufen wird. Zudem sollten Sie im Blick haben, ob es eventuell zu Doppelbesteuerungen durch ein Nebeneinander von Gewinnausschüttung und Stundungswiderruf kommt. Zu komplex und unübersichtlich? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Wir behalten den Überblick und unterstützen Sie dabei, einen Widerruf der Stundung bzw. Ratenzahlung und mögliche Doppelbesteuerung zu vermeiden!

Wegzugsbesteuerung für Personengesellschaft und GmbH

Personengesellschaften und Einzelunternehmer:

Verlagert der Gesellschafter einer Personengesellschaft oder ein Einzelunternehmerseine Ansässigkeitins Ausland, kann es zu einer „Entstrickung“ des Betriebsvermögens kommen. Das Gesetz fingiert hier unter Umständen eine Betriebsaufgabe, die zu einer Steuer auf den fiktiven Veräußerungsgewinn bei einer solchen Entstrickung führen kann. Anders als bei der Wegzugssteuer auf Anteile an Kapitalgesellschaften, besteht bei der „Entstrickungsbesteuerung“ keine Rückkehrmöglichkeit. 

GmbHs:

Hier erfolgt die Besteuerung auf Ebene der Gesellschaft. Der Wegzug eines Gesellschafters hat grundsätzlich keine steuerlichen Auswirkungen für die GmbH (zur Wegzugssteuer für den Gesellschafter gelten aber die Regelungen des § 6 AStG, siehe oben). Jedoch gilt für die GmbH: Ist der GmbH-Gesellschafter gleichzeitig Geschäftsführer und hält eine wesentliche Beteiligung, kann auch hier die Entstrickungsbesteuerungauf Ebene der GmbH drohen. Dann wären die stillen Reserven, die in den Vermögenswerten der GmbH ruhen, – auch ohne Mittelfluss – aufzudecken und in Deutschland zu versteuern.

xbo.tax: Ihr Partner für internationales Steuerrecht

Die Wegzugsbesteuerung ist für Privatpersonen, Einzelunternehmer, bei Gesellschaftern von Personengesellschaften sowie GmbHs ein komplexes Thema mit weitreichenden Folgen. Als Steuerkanzlei mit langjähriger Erfahrung in internationalen Belangen können wir die steuerlichen Konsequenzen für Sie beurteilen und passende Strategien zur Steuerentlastung entwickeln. Nutzen Sie mit uns die Möglichkeit, die optimale Ausgestaltung im Falle Ihres Wegzugs zu finden. 

Sie ziehen aus dem Ausland nach Deutschland oder kommen von dort zurück? Wir kümmern uns ebenfalls um Ihre Belange bei Zuzug aus dem Ausland und der Steuererklärung oder professionalisieren die Lohnsteuer für ausländische Arbeitnehmer. Lassen Sie sich von uns umfassend beraten, wenn es um steuerrechtliche Verpflichtungen und Verbesserungen für “Zuzügler” geht.